- 2 vordere Auffangschlaufen
- Schulter- und Beingurte
- für Benutzer bis 140 kg
- max. Verwendungsdauer: 10 Jahre
- Weste aus Polyestergewebe mit integriertem Auffanggurt EN 361 mit Auffangöse im Schulterbereich und 2 Auffangschlaufen im Brustbereich
- auf Wunsch auch mit zusätzlichem Haltegurt nach EN 358 mit 2 seitlichen Halteösen erhältlich
- Gurt kann aus der Weste entnommen werden, z. B. zur Überprüfung des Gurtes oder zur Reinigung der Weste
- Gurt und Weste auch getrennt einsetzbar
- mehrere praktische Taschen und D-Ringe zum Einhängen von Werkzeugtaschen
- Gewicht: 1,60 kg (mit Leibgurt 1,95 kg)
Vorteile:
- hohe Trageakzeptanz durch einfaches Anlegen des Gurtes
- besonders geeignet für Benutzer, die nur gelegentlich Gurte tragen
- Leib- und Beingurte mit Click-Verschlüssen
Anwendungen:
Auffangen, Halten, Retten, Steigen,
Ausführung AX 20 CW:
- Auffangöse im Schulterbereich
- 2 vordere Auffangschlaufen
- Clickverschlüsse an den Beingurten
Auffanggurte / Haltegurte - Allgemeine Informationen:
Für alle Arbeiten in absturzgefährdeten Bereichen ist ein geeigneter Auffanggurt in einem Auffangsystem zu verwenden.
Bei der Auswahl des richtigen Auffanggurtes muss bereits entschieden werden, ob dieser lediglich als Absturzsicherung dienen soll,
ob ein Kombinationsauffanggurt mit einem integrierten Haltegurt nach EN 358 oder ein Sitzgurt nach EN 813 benötigt wird.
Ausschlaggebend dabei sind die unterschiedlichen Merkmale der Anschlagmöglichkeiten (Ösen) an einem Auffanggurt:
Auffangösen: geeignet, dynamische Fallbeanspruchungen aufzunehmen (freier Fall) sowie für Haltezwecke zulässig.
Steigschutzösen: Auffangöse, jedoch nur in Verbindung mit ortsfesten Steigeinrichtungen (Seil/Schienen) einzusetzen,
wobei die Absturzhöhe begrenzt ist, wegen der ungünstigen Lage des Körperschwerpunktes als Auffangöse ungeeignet.
Halteösen: dienen ausschließlich Haltezwecken und dürfen niemals als Auffangöse eingesetzt werden.
Abseilösen: vergleichbar mit Halteösen; sind für dynamische Sturzbeanspruchungen nicht geeignet.
Revisionen / Prüfungen gemäß DGUV Regel 112 – 198
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