- zugelassen für den Einsatz in Hubarbeitsbühnen für Benutzer bis 136 kg nach EN 360: 2002, CNB IP I 11.060 2000 Typ A, DIN 19427: 2017
- Krafteinleitung in den Anschlagpunkt unter 3 kN
- geprüft über Doppelkante mit Radius von 0,5 mm
- Gehäuse aus Aluminium
- einschl. Karabinerhaken zum Anschlagen an Anschlagpunkt
Höhensicherungsgeräte - Allgemeine Informationen
Höhensicherungsgeräte nach EN 360
Unsere Höhensicherungsgeräte werden nach neuestem Stand der Technik gefertigt und gewährleisten auf Grund der robusten Bauweise absolute Zuverlässigkeit.
Alle Geräte bieten ein hohes Maß an Bewegungsfreiheit. Durch die ständig gespannte Seil- oder Gurtbandverbindung zum Anschlagpunkt wird eine Schlaffseilbildung verhindert und ein sofortiges Ansprechen des Bremssystems gewährleistet. Daher sind die Fallhöhen und somit die Verletzungsrisiken deutlich geringer als bei herkömmlichen Sicherheitsseilen.
Die Funktionsweise der Höhensicherungsgeräte ist ähnlich der Autosicherheitsgurte. Bei Überschreiten einer Bewegungsgeschwindigkeit von ca. 1,5 m/sec. rasten sofort die Sperrklinken ein, die das Bremssystem auslösen.
Die maximalen Auffangkräfte im Absturzfall liegen dabei deutlich unter den nach der Norm zulässigen 6 kN. Gemäß den Vorschriften der Berufsgenossenschaften und der Gebrauchsanleitung des Herstellers unterliegen alle Geräte einer jährlichen Revisionspflicht.
Die meisten unserer Geräte sind sowohl für den vertikalen als auch für den horizontalen Einsatz zugelassen.
Achten Sie unbedingt bei Verwendung in horizontaler Anordnung, dass das eingesetzte Gerät auch für diesen Einsatz zugelassen ist.
Revisionen / Prüfungen gemäß DGUV Regel 112 – 198
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