BG-Gefördert

BG BAU Arbeitsschutzprämien

BG BAU

Die BG BAU unterstützt Mitgliedsunternehmen dabei, in Arbeitssicherheit zu investieren. Ausgewählte Produkte in dieser Kategorie können mit bis zu 50 % der Anschaffungskosten gefördert werden, sofern die jeweiligen Fördervoraussetzungen erfüllt sind.

Gefördert werden ausgewählte Maßnahmen und Produkte, die helfen können, Unfälle und gesundheitliche Belastungen in Unternehmen, Betrieben und auf Baustellen zu reduzieren.

Wichtig: Nicht jedes Produkt wird automatisch gefördert. Vor der Anschaffung sollte geprüft werden, ob das konkrete Produkt bzw. die Maßnahme aktuell im Prämienkatalog der BG BAU enthalten ist und welche Bedingungen dafür gelten.

Hinweis: Diese Erläuterungen ersetzen keine professionelle Beratung durch qualifizierte und zugelassene Fachleute. Diese zusammengefassten Informationen dienen ausschließlich allgemeinen Informationszwecken.

Hier gelangen Sie zum Arbeitschutzprämienkatalog der BG - BAU mit Erläuterungen.

 

Wer kann die BG-BAU-Förderung nutzen?

Antragsberechtigt sind grundsätzlich gewerbliche Mitgliedsunternehmen der BG BAU mit mindestens einer beschäftigten Person und einem BG-Beitrag ab 100 Euro. Auch Unternehmerinnen und Unternehmer ohne Beschäftigte können unter bestimmten Voraussetzungen eine Förderung erhalten, wenn eine freiwillige Versicherung bei der BG BAU besteht.

Mit Beschäftigten

Mitgliedsunternehmen mit mindestens einer beschäftigten Person können je nach Beitragshöhe eine jährliche Fördersumme erhalten.

Ohne Beschäftigte

Bei bestehender freiwilliger Versicherung kann eine Fördersumme von bis zu 250 Euro pro Kalenderjahr zur Verfügung stehen.

Wie hoch kann die Förderung ausfallen?

Die reguläre Förderung richtet sich nach dem BG-Beitrag des Unternehmens aus dem Vorjahr. Die BG BAU arbeitet dafür mit vier Förderstufen. Je nach Beitragsklasse gibt es unterschiedliche Mindest- und Höchstbeträge.

Stufe A

Bei BG-Beiträgen von 100 bis 1.000 Euro: mindestens 100 Euro, maximal 250 Euro Förderung pro Kalenderjahr.

Stufe B

Bei BG-Beiträgen von 1.001 bis 25.000 Euro: mindestens 250 Euro, maximal 5.000 Euro Förderung pro Kalenderjahr.

Stufe C

Bei BG-Beiträgen von 25.001 bis 100.000 Euro: mindestens 5.000 Euro, maximal 10.000 Euro Förderung pro Kalenderjahr.

Stufe D

Bei BG-Beiträgen ab 100.001 Euro: mindestens 10.000 Euro, maximal 20.000 Euro Förderung pro Kalenderjahr.

Gut zu wissen

Kleinere Unternehmen in den Förderstufen A und B können ihre Fördersumme für eine Arbeitsschutzprämie über mehrere Jahre ansparen.

Zusätzliche Förderung für Maßnahmen gegen Absturz

Für Maßnahmen zur Absturzprävention gibt es neben der regulären, beitragsabhängigen Förderung noch eine zusätzliche beitragsunabhängige Förderung. Förderfähige Maßnahmen aus dem Bereich Absturz können dabei mit 50 % der Anschaffungskosten bezuschusst werden – begrenzt durch die jeweils erreichbare maximale Fördersumme.

Je nach erfüllten Voraussetzungen sind dabei drei Förderstufen vorgesehen:

Bis 3.000 Euro

Unter anderem bei ausgeglichenem Beitragskonto, Gefährdungsbeurteilung bei Absturzgefahr und einer Beratung zur Absturzprävention durch die BG BAU.

Bis 5.000 Euro

Zusätzlich müssen weitere Voraussetzungen erfüllt sein, zum Beispiel die Teilnahme an BAU AUF BAU oder AMS BAU.

Bis 10.000 Euro

Für die höchste Stufe kommt zusätzlich die Teilnahme einer Führungskraft an einem Seminar zur Absturzprävention hinzu.

Wichtig bei der höchsten Förderstufe

Wer die Förderstufe mit bis zu 10.000 Euro nutzt, hat im darauffolgenden Kalenderjahr keinen weiteren Anspruch auf diese beitragsunabhängige Absturzförderung.

Extra-Förderung beim Bauen im Bestand

Für bestimmte Schutzmaßnahmen beim Bauen im Bestand gibt es ebenfalls eine beitragsunabhängige Förderung. Dabei geht es vor allem darum, Beschäftigte besser vor Stäuben und Fasern zu schützen. Voraussetzung ist unter anderem, dass mindestens 50 % der betroffenen Beschäftigten erfolgreich am E-Learning-Kurs „Grundkenntnisse Asbest“ teilnehmen.

Was muss beim Antrag beachtet werden?

Für die Förderung müssen die Antragsunterlagen vollständig sein. Besonders wichtig ist eine sauber ausgestellte Rechnung, auf der das geförderte Produkt eindeutig bezeichnet ist.

Rechnung nicht älter als 365 Tage

Maßgeblich ist das Rechnungsdatum. Ist die Rechnung beim Antrag älter als 365 Tage, kann sie nicht berücksichtigt werden.

Produkt genau benennen

Auf der Rechnung sollten Hersteller, Modellbezeichnung und Artikelnummer des Herstellers eindeutig aufgeführt sein.

Nachweise bereithalten

Je nach Maßnahme können zusätzlich Fotos, Belege, Zertifikate, Urkunden oder weitere Nachweise erforderlich sein.

Auch Leasing kann gefördert werden

Auch Leasinggeräte können grundsätzlich gefördert werden. Der Leasingvertrag darf bei Antragstellung ebenfalls nicht älter als 365 Tage sein. Für die Berechnung wird die Summe der Netto-Leasingraten über die Vertragslaufzeit herangezogen. Die Laufzeit muss mindestens zwölf Monate betragen.

Förderung vorher prüfen

Die Arbeitsschutzprämien sind eine freiwillige Leistung der BG BAU. Es besteht kein automatischer Anspruch auf Auszahlung. Eine Förderung kann zum Beispiel entfallen, wenn Beitragsrückstände bestehen, die individuelle Förderhöchstsumme bereits erreicht wurde oder die verfügbaren Fördermittel ausgeschöpft sind.

So gehen Sie bei der BG-BAU-Förderung vor

1. Förderfähigkeit prüfen

Vor dem Kauf kontrollieren, ob Produkt oder Maßnahme aktuell von der BG BAU gefördert werden.

2. Passendes Produkt beschaffen

Darauf achten, dass die konkrete Ausführung die Anforderungen der jeweiligen Arbeitsschutzprämie erfüllt.

3. Unterlagen sammeln

Rechnung und gegebenenfalls Fotos, Zertifikate oder weitere geforderte Nachweise bereithalten.

4. Antrag online stellen

Den Antrag anschließend über das Prämienportal der BG BAU einreichen.

Direkter Kontakt zur BG BAU

Fragen zur Förderung direkt mit der BG BAU klären

Sie sind sich nicht sicher, ob eine bestimmte Maßnahme oder ein Produkt förderfähig ist? Oder Sie haben Fragen zu Ihrem Förderbetrag, zu benötigten Nachweisen oder zur Antragstellung?

Für verbindliche Auskünfte zur Förderung wenden Sie sich am besten direkt an die BG BAU. Über die offizielle Kontaktseite erreichen Sie die passenden Anlaufstellen für Fragen zu Arbeitsschutzprämien und Fördermöglichkeiten.

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